(30.09.11/dom)
Wenn schwullesbische Paare ihre Partnerschaft eintragen
lassen, dann handeln sie sich nach wie vor einen Nachteil ein:
Dies wird auch weiterhin so bleiben - der Nationalrat lehnte die
Petition rund um das Adoptionsgesetz am Freitagmorgen, notabene
am letzten Tag der aktuellen Legislatur, ab.
Es war im Juni 2010. als der Verein "Familienchance" seine
Petition mit rund 20'000 Unterschriften in Bern deponierte.
Damit wollte der Verein erreichen, dass sich der Nationalrat mit
Adoptionsrecht befasst und es schwullesbischen Paaren, welche in
einer Eingetragenen Partnerschaft leben, das Recht zusprechen,
dass sie Kinder adoptieren können.
Damit würde eine derzeit absolut absurde Situation endlich aus
den Gesetzesbüchern verschwinden: Schwule und Lesben dürfen
nämlich als Einzelpersonen durchaus Kinder adoptieren, doch
sobald sich ein Paar rechtlich gegenüber einander absichern
will, sprich, mit der Eintragung ihrer Partnerschaft, so
verlieren sie das Recht auf die Adoption. Obwohl Partner ihre
Partnerschaft durch die Eintragung quasi untermauern, was
schlussendlich auch dem Kindeswohl zu Gute kommt, lehnte es der
Nationalrat mit 97 zu 83 Stimmen ab, auf dieses Anliegen
einzutreten.
Während die Linke mit teilen der FDP für dieses Anliegen
stimmten, waren es die konservativen Kräfte, welche sich dagegen
aussprachen. Sie pochten vor allem auf das Argument, dass ein
Kind das Recht auf eine Mutter und einen Vater habe. Dass dies
bei der Adoption durch eine Einzelperson auch nicht gegeben ist,
liessen sie dabei nicht gelten. |