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SCHWEDEN: Lesbischem Paar droht Ausweisung in den Irak
family image(08.12.10/dom) Einem lesbischen Paar aus dem Irak, welches in Schweden Asyl beantragt hat, droht die Ausweisung in ihre Heimat. Bisher hat erst eine der beiden eine Bescheinigung erhalten, dass sie nicht in den Irak abgeschoben wird.

Wie auch andere europäische Länder, so hat auch Schweden vor einiger Zeit begonnen, Flüchtlinge aus dem Irak im grossen Stil wieder zurück in ihre Heimat zu schicken. Bislang wurden allein aus Schweden bereits rund 500 Iraker in ihre Heimat zurück geschickt, da die Behörden davon ausgehen, dass dies aufgrund der aktuellen Sicherheitslage verantwortbar sei, und dies, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Unterbrechung der Rückführungen empfiehlt.

Diese Abschiebung droht auch einem lesbischen Paar aus dem kurdischen Norden des Irak. Ihre Homosexualität wurde von den Asylbehörden in Schweden nie angezweifelt, doch trotzdem erachteten sie es als möglich, dass dem Paar ein Leben im Irak zugemutet werden könne. Die Lage im Norden des Iraks sei sicher für die Beiden, sofern sie diskret leben würden. Faktisch bedeutet dies, dass sie ihre Lesbischsein unterdrücken müssen, denn Homosexualität gilt im Irak nach wie vor als Strafbestand.

Unterstützung erhalten die schwedischen Asylbehörden von einem neuen Bericht in Bezug auf Asylgesuche von Lesben, Schwulen und Transgender. So heisst es in diesem EU-Bericht, dass solchen Flüchtlingen ein Leben unter Repression und die Angst, entdeckt zu werden, zugemutet werden könne, und dass man sie dadurch in ihre jeweilige Heimat abgeschoben werden können.

Für das lesbische Paar kommt erschwerend dazu, dass eine der Beiden aus einer einflussreichen Familie stammt, welche auch gute Beziehungen zur Regierung hat. Die Frau erhielt von ihrer Familie bereits Todesdrohungen, weil sie sich geweigert hat einen Mann zu heiraten und ihrer Familie stattdessen gestand, dass sie eine Frau liebe. Der Bruder der anderen Frau wurde zudem bereits im Irak umgebracht, weil er ihr damals half, aus dem Irak zu fliehen. Ihr Lesbischsein ist demzufolge bei den Familien und Clans in ihrer Heimat bekannt, sodass sie im Irak unter lebensbedrohlichen Umständen leben müssten.

Der Anwalt der beiden Frauen ruft nun die Community auf, um sich mit internationalen Protesten bei der schwedischen Botschaft über den Fall zu beschweren und dem Paar damit Unterstützung zu zusichern. Auch die Organisation "Human Rights Watch" hat in einem jüngsten Bericht bestätigt, dass die irakischen Sicherheitsdienste Schwule und Lesben als besondere Ziele für Gewalt ausgesucht hätten.

Bislang hat erst eine der beiden Frauen eine Bescheinigung erhalten, dass sie vorderhand nicht in ihre Heimat abgeschoben wird - der anderen Frau droht nach wie vor die Rückschaffung. Proteste können an folgende eMailadresse in Schweden gerichtet werden: migrationsverket@migrationsverket.se und als Refernznummern können 10817385 und 10907415 angegeben werden. Ein weiterer Adressat wäre auch die schwedische Botschaft in Bern: LINK