(08.12.10/dom)
Einem lesbischen Paar aus dem Irak, welches in Schweden Asyl
beantragt hat, droht die Ausweisung in ihre Heimat. Bisher hat
erst eine der beiden eine Bescheinigung erhalten, dass sie nicht
in den Irak abgeschoben wird.
Wie auch andere europäische Länder, so hat auch Schweden vor
einiger Zeit begonnen, Flüchtlinge aus dem Irak im grossen Stil
wieder zurück in ihre Heimat zu schicken. Bislang wurden allein
aus Schweden bereits rund 500 Iraker in ihre Heimat zurück
geschickt, da die Behörden davon ausgehen, dass dies aufgrund
der aktuellen Sicherheitslage verantwortbar sei, und dies,
obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Strassburg eine Unterbrechung der Rückführungen empfiehlt.
Diese Abschiebung droht auch einem lesbischen Paar aus dem
kurdischen Norden des Irak. Ihre Homosexualität wurde von den
Asylbehörden in Schweden nie angezweifelt, doch trotzdem
erachteten sie es als möglich, dass dem Paar ein Leben im Irak
zugemutet werden könne. Die Lage im Norden des Iraks sei sicher
für die Beiden, sofern sie diskret leben würden. Faktisch
bedeutet dies, dass sie ihre Lesbischsein unterdrücken müssen,
denn Homosexualität gilt im Irak nach wie vor als Strafbestand.
Unterstützung erhalten die schwedischen Asylbehörden von einem
neuen Bericht in Bezug auf Asylgesuche von Lesben, Schwulen und
Transgender. So heisst es in diesem EU-Bericht, dass solchen
Flüchtlingen ein Leben unter Repression und die Angst, entdeckt
zu werden, zugemutet werden könne, und dass man sie dadurch in
ihre jeweilige Heimat abgeschoben werden können.
Für das lesbische Paar kommt erschwerend dazu, dass eine der
Beiden aus einer einflussreichen Familie stammt, welche auch
gute Beziehungen zur Regierung hat. Die Frau erhielt von ihrer
Familie bereits Todesdrohungen, weil sie sich geweigert hat
einen Mann zu heiraten und ihrer Familie stattdessen gestand,
dass sie eine Frau liebe. Der Bruder der anderen Frau wurde
zudem bereits im Irak umgebracht, weil er ihr damals half, aus
dem Irak zu fliehen. Ihr Lesbischsein ist demzufolge bei den
Familien und Clans in ihrer Heimat bekannt, sodass sie im Irak
unter lebensbedrohlichen Umständen leben müssten.
Der Anwalt der beiden Frauen ruft nun die Community auf, um sich
mit internationalen Protesten bei der schwedischen Botschaft
über den Fall zu beschweren und dem Paar damit Unterstützung zu
zusichern. Auch die Organisation "Human Rights Watch" hat in
einem jüngsten Bericht bestätigt, dass die irakischen
Sicherheitsdienste Schwule und Lesben als besondere Ziele für
Gewalt ausgesucht hätten.
Bislang hat erst eine der beiden Frauen eine Bescheinigung
erhalten, dass sie vorderhand nicht in ihre Heimat abgeschoben
wird - der anderen Frau droht nach wie vor die Rückschaffung.
Proteste können an folgende eMailadresse in Schweden gerichtet
werden: migrationsverket@migrationsverket.se und als
Refernznummern können 10817385 und 10907415 angegeben werden.
Ein weiterer Adressat wäre auch die schwedische Botschaft in
Bern:
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