(22.11.10/dom)
Es war vor gut zwei Wochen, als der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte in Strassburg Russland scharf kritisiert hat,
weil die Behörden jeweils die Gay Pride verboten haben. Am
vergangenen Samstag war es nun soweit: In St. Petersburg wurde
die erste, offiziell genehmigte Demonstration von Schwulen und
Lesben abgehalten.
Es ist ein Meilenstein für die Rechte der Schwulen und
Lesben in Russland. Während etlichen Jahren wurden geplante
Demonstrationen in Moskau und St. Petersburg jeweils durch die
Behörden verboten. Darauf reichten die Veranstalter, darunter
Nikolai Alekseev. Klage beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte ein, da sie sich in ihren Menschenrechten
eingeschränkt fühlen. Unter anderem sei ihre Meinungsfreiheit
nicht gewährleistet. Die Richter sprachen ihnen vor rund zwei
Wochen Recht zu, doch Russland hat bereits angekündigt, dass
gegen das Urteil Berufung eingelegt werde, obwohl die
Erfolgsaussichten als äusserst gering angesehen werden.
Als eine Art Schuldeingeständnis könnten auch die jüngsten
Entwicklungen angesehen werden: Erstmals seit Organisatoren eine
Gay Pride in Russland veranstalten wollen, wurde diese nun nicht
verboten und so konnten die Schwulen und Lesben am vergangenen
Samstag erstmals mit Genehmigung der Stadtregierung für ihre
Rechte demonstrieren. Rund zwanzig Teilnehmer um Nikolai
Alekseev waren es dann auch, welche sich getrauten und mit
Schildern durch die Innenstadt zogen. Sie forderten unter
anderem die Einhaltung der Menschenrechte, Toleranz und mehr
Rechte für sexuelle Minderheiten.
Dass es trotz der Bewilligung viel Mut braucht, derart
Selbstbewusst durch die Strassen in St. Petersburg zu
marschieren, bewies einmal mehr der Aufmarsch der
Gegendemonstranten. In der Überzahl begannen die
Ultrakonservativen und Nationalisten die Teilnehmer der
Demonstration mit Eiern zu bewerfen und sie als Perverse zu
beschimpfen, so dass die Polizei eingreifen musste. Für die
Veranstalter war die Parade aber trotzdem ein Erfolg, denn
erstmals hatten sie legal und von den Behörden genehmigt für
ihre Rechte einstehen können…
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