(01.04.11/dom)
Am 1. April vor zehn Jahren - Punkt Mitternacht - wurden in
den Niederlanden die ersten schwullesbischen Paare verheiratet:
Doch noch immer gibt es Standesbeamte, welche sich weigern,
gleichgeschlechtliche Paare zu trauen.
Es war Mitternacht, damals am 1. April 2001, als der
Bürgermeister von Amsterdam höchstpersönlich vier
gleichgeschlechtlichen Paaren im Ratshaus das Eheversprechen
abnahm. Das Medienecho war enorm, da die Niederlande das erste
Land war, welches die Ehe auch für schwullesbische Paare
geöffnet hat. Nun sind zehn Jahre vergangenen (gay.ch
berichtete), doch die gewünschte, absolute Gleichberechtigung
ist leider noch nicht eingetroffen, wie COC Nederland, der
niederländische Dachverband in einer Mitteilung zum zehnjährigen
Jubiläum mitteilt.
Es gibt nach wie vor Standesbeamte, welche sich beharrlich
weigern in ihren Gemeinden gleichgeschlechtliche Paare zu
trauen. Dieses Recht auf Verweigerung steht ihnen auch nach wie
vor zu, da sämtliche Bemühungen diese Diskriminierung zu
verhindern, bislang gescheitert sind. Auch die Kommission für
Gleichstellung, die "Commissie Gelijke Behandeling", hat diese
Forderung bereits mehrfach gestellt, konnte aber bislang
ebenfalls nichts erreichen.
Eine weitere Benachteiligung, welche sich aber kaum aus der Welt
schaffen lässt, liegt Schwulen und Lesben, deren Partner im
Ausland leben. Nach den derzeitigen, gesetzlichen Vorgaben in
den Niederlanden, können die so genannten
"Familienzusammenführungen" nur dann stattfinden, wenn das Paar
bereits im Ausland geheiratet hat. Da gleichgeschlechtliche
Paare jedoch nur in den wenigsten Ländern dieser Welt auch
tatsächlich heiraten können, stehen viele Paare vor grossen
Schwierigkeiten.
Nicht vollständig zufriedenstellend ist auch die Situation in
Bezug auf Kinder bei gleichgeschlechtlichen Ehen, heisst es
seitens des COC Nederland weiter. Was bei Hetero-Paaren
wegfällt, ist für schwullesbische Paare nach wie vor
unerlässlich: Die nicht-biologische Mutter muss ein Kind
innerhalb ihrer Partnerschaft nach wie vor adoptieren, um das
Recht zu haben, um aus juritischer Sicht als Elternteil des
Kindes wahrgenommen zu werden.
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