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LIECHTENSTEIN: Referendum gegen Partnerschaftsgesetz wird angestrebt
family image(30.03.11/dom) Die Vorfreude wurde nun etwas getrübt: Anfangs sah es so aus, dass die Gegner des Partnerschaftsgesetzes in Liechtenstein das deutliche Resultat im Landtag akzeptieren., doch nun wird offenbar doch noch das Referendum ergriffen.

Der 16. März wahr ein denkwürdiger Tag für die Schwulen und Lesben in Liechtenstein: Der Landtag stimmte dann nämlich mit 21 zu 0 Stimmen der Schaffung des Partnerschaftsgesetzes zu (gay.ch berichtete). Am 1. September 2011 hätte es dann bereits soweit sein sollen und die ersten gleichgeschlechtlichen Paare hätten ihre Partnerschaft registrieren lassen können. Auch die katholische Kirche, welche im Vorfeld stark gegen das Partnerschaftsgesetz votiert hat, erklärte, dass man von sich aus auf ein Referendum verzichten werde, da der Entscheid im Landtag derart klar ausgefallen sei. Damit liess sich die Kirche ein Hintertürchen offen, um bei einem allfälligen Referendum trotzdem wieder aktiv zu werden und unterstützend zu wirken.

Dieser Fall ist nun offenbar eingetroffen. Die neue Gruppierung "Vox populi", was übersetzt etwa soviel heisst wie "Stimme des Volkes", hat sich an die Öffentlichkeit gewandt und erklärt, dass sie ein Referendum anstrebe. Man habe eine Unterschriftensammlung gestartet um damit ein Referendum zu erzwingen mit dem Ziel, dass die Bevölkerung schlussendlich über das Partnerschaftsgesetz abstimmen kann. Die nächsten Wochen hat die Gruppierung nun Zeit um - wie bei Gesetzes- und Finanzbeschlüssen möglich - mindestens 1'000 gültige Unterschriften zu sammeln, was eine Volksabstimmung zur Folge haben würde.

Als Grund, weshalb eine Abstimmung durch die Bevölkerung angestrebt wird, nennt "Vox populi" unter anderem, dass der Liechensteinische Landtag eine Vertretung des Liechtensteinischen Volkes sei. Da die Abstimmung über das Partnerschaftsgesetz im Landtag aber einstimmig ausfiel, spotte dieses Resultat jeglicher Beschreibung. Der Puls der Bevölkerung, heisst es auf der Webseite von "Vox populi" weiter, zeige, dass es eine Vielzahl kritischer Stimmen gebe, welche in der Debatte durch die "Volksvertreter" ausgeblendet würden. Mit dem Referendumsbegehren richte man sich weder gegen einzelne Personen, noch gegen Personengruppen, heisst es auf "Vox populi" weiter. Man richte sich einzig an die Stimmen aus dem Volk, welche sich durch die Abstimmung im Landtag übergangen fühlen.

Weitere Infos zu "Vox populi": www.vox-populi.li