(30.03.11/dom)
Die Vorfreude wurde nun etwas getrübt: Anfangs sah es so aus,
dass die Gegner des Partnerschaftsgesetzes in Liechtenstein das
deutliche Resultat im Landtag akzeptieren., doch nun wird
offenbar doch noch das Referendum ergriffen.
Der 16. März wahr ein denkwürdiger Tag für die Schwulen und
Lesben in Liechtenstein: Der Landtag stimmte dann nämlich mit 21
zu 0 Stimmen der Schaffung des Partnerschaftsgesetzes zu (gay.ch
berichtete). Am 1. September 2011 hätte es dann bereits
soweit sein sollen und die ersten gleichgeschlechtlichen Paare
hätten ihre Partnerschaft registrieren lassen können. Auch die
katholische Kirche, welche im Vorfeld stark gegen das
Partnerschaftsgesetz votiert hat, erklärte, dass man von sich
aus auf ein Referendum verzichten werde, da der Entscheid im
Landtag derart klar ausgefallen sei. Damit liess sich die Kirche
ein Hintertürchen offen, um bei einem allfälligen Referendum
trotzdem wieder aktiv zu werden und unterstützend zu wirken.
Dieser Fall ist nun offenbar eingetroffen. Die neue Gruppierung
"Vox populi", was übersetzt etwa soviel heisst wie "Stimme des
Volkes", hat sich an die Öffentlichkeit gewandt und erklärt,
dass sie ein Referendum anstrebe. Man habe eine
Unterschriftensammlung gestartet um damit ein Referendum zu
erzwingen mit dem Ziel, dass die Bevölkerung schlussendlich über
das Partnerschaftsgesetz abstimmen kann. Die nächsten Wochen hat
die Gruppierung nun Zeit um - wie bei Gesetzes- und
Finanzbeschlüssen möglich - mindestens 1'000 gültige
Unterschriften zu sammeln, was eine Volksabstimmung zur Folge
haben würde.
Als Grund, weshalb eine Abstimmung durch die Bevölkerung
angestrebt wird, nennt "Vox populi" unter anderem, dass der
Liechensteinische Landtag eine Vertretung des
Liechtensteinischen Volkes sei. Da die Abstimmung über das
Partnerschaftsgesetz im Landtag aber einstimmig ausfiel, spotte
dieses Resultat jeglicher Beschreibung. Der Puls der
Bevölkerung, heisst es auf der Webseite von "Vox populi" weiter,
zeige, dass es eine Vielzahl kritischer Stimmen gebe, welche in
der Debatte durch die "Volksvertreter" ausgeblendet würden. Mit
dem Referendumsbegehren richte man sich weder gegen einzelne
Personen, noch gegen Personengruppen, heisst es auf "Vox populi"
weiter. Man richte sich einzig an die Stimmen aus dem Volk,
welche sich durch die Abstimmung im Landtag übergangen fühlen.
Weitere Infos zu "Vox populi":
www.vox-populi.li |