(04.01.12/dom)
Obwohl er in einer Eingetragenen Partnerschaft mit einem
Franzosen lebt, muss ein Tunesier in Frankreich um seine
Aufenthaltsbewilligung fürchten: Der Grund liegt wie so oft in
einem Visavergehen.
Im Jahr 2007 kam Ashraf, wie das französische Gay Magazin
“Têtu” berichtet, als Student nach Frankreich. Er genoss das
Leben, da er seine Homosexualität erstmals offen ausleben
konnte. Als sein Visum später auslief, blieb er auch ohne
Aufenthaltsgenehmigung weiter in Frankreich. Es war im 2009, als
der 24-Jährige Olivier kennen lernte. Die Beiden liessen ihre
Partnerschaft eintragen, doch nun holte Ashraf die Vergangenheit
ein. Die Behörden weigern sich bislang, ihm aufgrund der
Visaverletzungen von damals, eine Aufenthaltsbewilligung
auszustellen.
Der Anwalt von Ashraf erklärte gegenüber “Têtu”, dass trotz der
Eingetragenen Partnerschaft mit einem Franzosen, nicht
automatisch das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung erhalte.
Doch, fügte er hinzu, dass gerade die registrierte Partnerschaft
nun ein Problem für ihn darstelle, falls er zurück in seine
Heimat Tunesien müsste. Ashraf lebt nun in ständiger Angst, dass
er jederzeit zurückgeschafft werden könnte, denn in seiner
Heimat würden ihm bis zu drei Jahre Haft drohen. Nicht zuletzt
seit dem arabischen Frühling ist es gerade auch für Schwule,
Lesben und Transgender umso schwieriger geworden, da die
Islamisten und konservative Kräfte ihren Einfluss eher noch
ausbauen konnten.
Er habe Frankreich durch das Internet und das Fernsehen als
“schwules Eldorado” gesehen. Daher sei er hierher gekommen, um
einfach ein normales Leben führen zu können, meinte Ashraf
weiter. Seine Familie habe alle Kontakte zu ihm abgebrochen, als
er sich als schwul geoutet habe, und auch deshalb wollte er aus
Tunesien fliehen. Es sei jenes Land, welches sein Leben durch
Gewalt und Erniedrigung unerträglich gemacht habe. Das gleiche
Land, in welchem einmal vier bärtige Männer ihm eine ganze Nacht
lang ein Messer an den Hals hielten, damit er seine sexuelle
Orientierung aufgebe...
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