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FRANKREICH: Verfassungsrat behandelt Homo-Ehe
family image(18.11.10/dom) Ob das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gegen die Verfassung von Frankreich verstösst, hat nun der Verfassungsrat zu prüfen, dies hat der Kassationsgerichtshof entschieden.

Es ist der Artikel 75 und der Artikel 144 des Code Civil, der französischen Verfassung, welche festlegen, dass eine Ehe zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts verboten ist. Ein gleichgeschlechtliches Paar hat in Reims nun aber geklagt, da sie finden, dass diese Artikel gegen andere Verfassungsrechte verstosse, da die individuelle Freiheit eingeschränkt werde, weil man keine Ehe mit einer Person des selben Geschlechts eingehen könne. Das Gericht in Reims hat darauf das oberste Zivilgericht, das Kassationsgerichtshof, angefragt, ob diese Regelung nach wie vor bindend sei, zumal sich die Sitte über die Jahrzehnte verändert haben.

Die so genannte Homo-Ehe werde in der Öffentlichkeit und von der gesamten Gesellschaft breit diskutiert. Aus diesem Grund musste sich nun das Kassationsgericht mit der Frage auseinandersetzen, quasi ob diese Artikel noch zeitgemäss sind, und dort haben die Richter entschieden, dass der Verfassungsrat damit betraut werden soll.  Bislang hatten gleichgeschlechtliche Paare in Frankreich nur die Möglichkeit gehabt, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen - dies stand zudem auch den heterosexuellen Paaren offen. Daher überrascht es auch wenig, dass 95 Prozent dieser so genannten PACS von Hetero-Paaren geschlossen wurden. Die PACS wurden bereits 1999 eingeführt, und seither hat sich nicht mehr viel getan in Bezug auf die Rechts für Schwule und Lesben. Ganz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, denn sowohl die Niederlande, wie auch Belgien, Spanien, Portugal, Schweden und auch Island haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Luxemburg soll zudem als weiteres Land bald folgen...