(18.11.10/dom)
Ob das Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gegen
die Verfassung von Frankreich verstösst, hat nun der
Verfassungsrat zu prüfen, dies hat der Kassationsgerichtshof
entschieden.
Es ist der Artikel 75 und der Artikel 144 des Code Civil, der
französischen Verfassung, welche festlegen, dass eine Ehe
zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts verboten ist.
Ein gleichgeschlechtliches Paar hat in Reims nun aber geklagt,
da sie finden, dass diese Artikel gegen andere Verfassungsrechte verstosse, da
die individuelle Freiheit eingeschränkt werde, weil man keine
Ehe mit einer Person des selben Geschlechts eingehen könne. Das
Gericht in Reims hat darauf das oberste Zivilgericht, das
Kassationsgerichtshof, angefragt, ob diese Regelung nach wie vor
bindend sei, zumal sich die Sitte über die Jahrzehnte verändert
haben.
Die so genannte Homo-Ehe werde in der Öffentlichkeit und von der
gesamten Gesellschaft breit diskutiert. Aus diesem Grund musste
sich
nun das Kassationsgericht mit der Frage auseinandersetzen, quasi
ob diese Artikel noch zeitgemäss sind, und dort haben die
Richter entschieden, dass der Verfassungsrat damit betraut
werden soll. Bislang hatten gleichgeschlechtliche Paare
in Frankreich nur die Möglichkeit gehabt, ihre Partnerschaft
eintragen zu lassen - dies stand zudem auch den heterosexuellen
Paaren offen. Daher überrascht es auch wenig, dass 95 Prozent
dieser so genannten PACS von Hetero-Paaren geschlossen wurden.
Die PACS wurden bereits 1999 eingeführt, und seither hat sich
nicht mehr viel getan in Bezug auf die Rechts für Schwule und
Lesben. Ganz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, denn
sowohl die Niederlande, wie auch Belgien, Spanien, Portugal,
Schweden und auch Island haben die Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare geöffnet. Luxemburg soll zudem als weiteres Land bald
folgen... |