(23.08.10/dom)
Sollen die gleichgeschlechtlichen Paare ebenfalls vom
Steuersplitting profitieren wie es die Ehepaare können? Darüber
ist in der Koalition zwischen CDU und FDP, aber auch innerhalb
der CDU selber eine Debatte entbrannt.
Als ob es in der Koalition zwischen der FDP und der CDU
nicht schon genug Streitpunkte gibt, so kommt nun noch ein
Weiterer dazu. Selbst innerhalb der CDU ist man sich uneins, wie
das Steuersplitting bei gleichgeschlechtlichen, eingetragenen
Paaren gehandhabt werden soll. So stellt sich der CDU-Politiker
und Ministerpräsident des Saarlands, Peter Müller, auf die Seite
des Koalitionspartner FDP in dem er sich im "Spiegel" dafür
aussprach, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss
des Ehegattensplittings kommen sollen. Er unterstützt damit auch
die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
von der FDP.
Ihnen gegenüber steht allerdings der deutsche Finanzminister
Wolfgang Schäuble, welcher davon nichts wissen möchte. Der
CDU-Politiker erklärte, dass er dagegen sei, dass die
schwullesbischen Paare vom Steuersplitting profitieren.
Gegenüber der Zeitschrift "Focus" führte er aus, dass dieser
steuerliche Vorteil grundsätzlich dazu da sei die Ehe zufördern,
insbesondere in Bezug auf Familien mit Kindern. Noch heute
würden neunzig Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit
Kindern entfallen, fügte Schäuble im Interview dazu.
Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe geurteilt, dass die gleichgeschlechtlichen Paare bei
der Erbschaftssteuer nicht schlechter gestellt werden dürfen, da
dies gegen die Verfassung verstosse. Finanzminister Schäuble
betont jedoch, dass dies nach seiner Auffassung nur die
Erbschaftssteuer betreffe und damit nichts mit der
Einkommenssteuer zu tun habe. Doch senden die CDU-Politiker
unterschiedliche Signale: Aus dem Umfeld von Bundeskanzlerin
Merkel heisst es nämlich, dass das Steuersplitting längerfristig
gesehen den Lebenspartnerschaften kaum vorenthalten werden
könne.
Beim Steuersplitting werden Ehepaare gemeinsam veranlagt, und dabei profitieren sie von steuerlichen Vergünstigungen.
Insgesamt kosten diese Steuergeschenke den Staat rund 33
Milliarden Euro im
Jahr, könnten nun auch noch die eingetragenen Partnerschaften
von diesen Vorteilen profitieren, dann würde nochmals 145
Millionen Euro dazu kommen: Ein kleiner Betrag also im
Vergleich zum gesamten Volumen... |