(14.04.11/dom)
Einstimmig - und ohne Enthaltungen - verabschiedete der
Landtag des Saarlands eine Verfassungsänderung um das Merkmal
"sexuelle Identität", wodurch Schwule, Lesben und Transgender
einen Schutz vor Diskriminierung erhalten.
Am Mittwoch haben alle fünf Fraktionen des Landtags einer
Ergänzung des Artikels 12, Absatz 3, in der Verfassung des
Bundeslandes Saarland einstimmig und ohne Enthaltungen
zugestimmt. In Bezug auf das "Gleichbehandlungsgebot" wurde
damit der bestehende Artikel um den Zusatz "sexuelle Identität"
erweitert. Damit lautet der Artikel 12, Absatz 3 der Verfassung
des Saarlandes neu:
Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen,
seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.
Mit diesem Zusatz werden die Rechte der Lesben, Schwulen und
Transgender gestärkt, und es wurde ein Zeichen für mehr
Toleranz, Akzeptanz und Respekt gesetzt. Nun gilt es, so
erklärte unter anderem auch der Lesben- und Schwulenverband
Deutschland (LSVD), dass auch auf Bundesebene eine entsprechende
Änderung im Grundgesetz durchgeführt wird, aus diesem Grund
seien nun auch die saarländischen Bundestagsabgeordneten der CDU
und FDP gefordert. Das Saarland habe mit dieser Entscheidung
eine Vorbildfunktion übernommen. So schrieben auch die Grünen in
einer Stellungnahme, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz auch im
Artikel 3 des Grundgesetzes um die Formulierung "sexuelle
Identität" ergänzt werden müsse, damit dieser
Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Transgender in
ganz Deutschland gelte und nicht nur in fünf Bundesländern wie
bisher. Niemand dürfe aufgrund seiner sexuellen Identität weder
benachteiligt noch bevorzugt werden, fügten sie hinzu.
Die Ergänzung in der saarländischen Landesverfassung zieht auch
eine entsprechende Anpassung im Besoldungsgesetz nach sich.
Verpartnerte Beamtinnen und Beamte kommen nämlich künftig auch
in den Genuss des Familienzuschlags. |