(13.07.11/dom)
Bündnis 90/ Die Grünen sind der Meinung, dass man
gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe nicht länger verwehren
könne. Aus diesem fordern sie mit einem Gesetzesentwurf, eine
entsprechende Anpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Es sei ein konkrete und eine symbolische Diskriminierung,
dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität keine Ehe
eingehen können, erklärte die Fraktion. Die Gesellschaft habe
sich gewandelt und damit habe sich auch das Eheverständnis
geändert, heisst es weiter. Aus diesem Grund gebe es auch keine
haltbaren Gründe mehr. dass die gleichgeschlechtliche und
heterosexuelle Paare vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt
werden. Obwohl die Eingetragene Partnerschaft eingeführt wurde,
gebe es immer noch Bereiche, in denen schwullesbische Paare
gegenüber der Ehe benachtteiligt werden, so etwa in Bezug auf
die Adoption und die Steuern.
Um diese Rechtsungleichheiten auszubügeln bedarf es einer
Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, und dazu präsentiert das
Bündnis 90/ Die Grünen den Gesetzesentwurf (17/6343). Wie die
Partei aber deutlich unterstreicht, würden mit dieser Regelung
weder die Rechte der Kirche noch jene von anderen
Religionsgemeinschaften berührt. Damit wollen die Grünen der
Kirche schon einmal den Wind aus den Segeln nehmen, welche mit
Garantie gegen diesen Gesetzesentwurf Sturm laufen wird. |