(02.07.10/dom)
In Deutschland stellen Politiker der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen einen Antrag, damit die deutsche Regierung das revidierte
Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern unterzeichnet.
Dies wäre nötig, falls künftig auch gleichgeschlechtliche Paare
Kinder adoptieren können sollten.
Im ursprünglichen Übereinkommen über die Adoption von
Kindern vom 24. April 1967 ist nur die Adoption von Kindern
durch verheiratete Paare und die einzelne Adoption als
Adoptivkind des Ehegatten vorgesehen. Aus diesem Grund sahen
sich etwa Schweden und Grossbritannien dazu gezwungen, das
Übereinkommen aufzukünden, um nicht gegen den bisherigen
Wortlaut - kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare -
zu verstossen. Dies heisst es in der Antragsbegründung der
Grünen.
Um dieses Abkommen von Ende der 60er Jahre dem heutigen Stand
der Politik innerhalb Europas anzupassen, wurde es revidiert und
am 7. Mai 2008 durch das Ministerkomitee des Europarats
verabschiedet. Dieses überarbeitete Übereinkommen wurde darauf
am 27. November 2008 der Bundesregierung zur Unterzeichnung
vorgelegt, seither ist es aber liegen geblieben, bemängeln die
unterzeichnenden Politiker. So begründen die Grünen-Politiker,
unter ihnen auch Volker Beck, in ihrem Antrag weiter, dass sich
Deutschland in der Vergangenheit für die Revision des Abkommens
stark gemacht habe, und nun bei der Unterzeichnung nicht länger
abseits stehen solle.
Das revidierte Europäische Übereinkommen über die Adoption von
Kindern sieht das Adoptionsrecht für Verheiratete, für
Verpartnerte verschiedenen Geschlechts und für Alleinstehende
vor. Im Weiteren lässt es aber sämtlichen unterzeichnenden
Ländern die Möglichkeit offen, dass sie auch
gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Adoption zusprechen.
Zudem sollen die Staaten auch informell zusammenlebenden gleich-
und verschiedengeschlechtlichen Paaren ein Adoptionsrecht
gewähren können, sofern sie in einer stabilen Beziehung leben.
Die Politiker der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fügten hinzu,
dass es damals, als das Abkommen geschaffen wurde, noch in
keinem europäischen Land das Rechtsinstitut für
gleichgeschlechtliche Partnerschaften gab. Seit Ende der 80er
Jahre hätten jedoch mehrere Staaten ein Partnerschaftsgesetz
eingeführt, respektive die Ehe auch für gleichgeschlechtliche
Paare geöffnet, und im Zuge dessen auch diesen Paaren ein
Adoptionsrecht zugesprochen. Diesen verschiedenen gesetzlichen
Grundlagen in den einzelnen Staaten trage die Revision damit
Rechnung, da die Kompetenz über das Adoptionsrecht nach wie vor
in den Händen der einzelnen Staaten liegt. |