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DEUTSCHLAND: Grüne fordern Unterzeichnung des revidierten Abkommens zur Adoption
family image(02.07.10/dom) In Deutschland stellen Politiker der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Antrag, damit die deutsche Regierung das revidierte Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern unterzeichnet. Dies wäre nötig, falls künftig auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können sollten.

Im ursprünglichen Übereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 ist nur die Adoption von Kindern durch verheiratete Paare und die einzelne Adoption als Adoptivkind des Ehegatten vorgesehen. Aus diesem Grund sahen sich etwa Schweden und Grossbritannien dazu gezwungen, das Übereinkommen aufzukünden, um nicht gegen den bisherigen Wortlaut - kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare - zu verstossen. Dies heisst es in der Antragsbegründung der Grünen.

Um dieses Abkommen von Ende der 60er Jahre dem heutigen Stand der Politik innerhalb Europas anzupassen, wurde es revidiert und am 7. Mai 2008 durch das Ministerkomitee des Europarats verabschiedet. Dieses überarbeitete Übereinkommen wurde darauf am 27. November 2008 der Bundesregierung zur Unterzeichnung vorgelegt, seither ist es aber liegen geblieben, bemängeln die unterzeichnenden Politiker. So begründen die Grünen-Politiker, unter ihnen auch Volker Beck, in ihrem Antrag weiter, dass sich Deutschland in der Vergangenheit für die Revision des Abkommens stark gemacht habe, und nun bei der Unterzeichnung nicht länger abseits stehen solle.

Das revidierte Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern sieht das Adoptionsrecht für Verheiratete, für Verpartnerte verschiedenen Geschlechts und für Alleinstehende vor. Im Weiteren lässt es aber sämtlichen unterzeichnenden Ländern die Möglichkeit offen, dass sie auch gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Adoption zusprechen. Zudem sollen die Staaten auch informell zusammenlebenden gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren ein Adoptionsrecht gewähren können, sofern sie in einer stabilen Beziehung leben.

Die Politiker der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fügten hinzu, dass es damals, als das Abkommen geschaffen wurde, noch in keinem europäischen Land das Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gab. Seit Ende der 80er Jahre hätten jedoch mehrere Staaten ein Partnerschaftsgesetz eingeführt, respektive die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, und im Zuge dessen auch diesen Paaren ein Adoptionsrecht zugesprochen. Diesen verschiedenen gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Staaten trage die Revision damit Rechnung, da die Kompetenz über das Adoptionsrecht nach wie vor in den Händen der einzelnen Staaten liegt.