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SCHWEIZ: Bundesgericht weist Klage von Gays ab
family image(09.11.10/dom) Die gleichgeschlechtliche Lebensweise sei "abartiges Verhalten", so wetterte die Junge SVP des Kantons Wallis in einer Pressemitteilung am 17. Mai 2009 - notabene dem Tag gegen Homophobie. Dies hatte nun ein juristisches Nachspiel...

Es war just am "Tag gegen Homophobie", als die Junge SVP des Kantons Wallis ein abwertendes und mit homophoben Zitaten gespicktes Statement veröffentlichte (Link zum Statement: LINK). Die homosexuelle Lebensweise sei ein "abartiges Verhalten", welches gegen die Familie und gegen das Überleben der Menschen gerichtet sei. Die Partei hat dieses Statement bis heute nicht von ihrer Homepage entfernt, da sie sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Zahlreiche schwullesbische Organisationen haben sich darauf zusammengeschlossen um gegen diese Äusserung zu klagen, da sie ehrverletzend und gegen die Antirassismusnorm verstosse. Das Bundesgericht hat nun geurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass die Klage abgewiesen werden muss, da sie nicht gegen das Strafrecht verstosse. Nach der ersten Instanz und auch nach dem Kantonsgericht im Wallis, ist es nun das dritte Mal, dass Richter die Klage abweisen. Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit das Urteil bis nach Strassburg weiterzuziehen, damit dort die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden.

Die Richter des Bundesgerichts erklärten unter anderem, dass der Nationalrat eine von SP-Nationalrat Daniel Jositsch eingereichte Motion abgelehnt hat (gay.ch berichtete), welche Schwule vor Diskriminierung geschützt hätte. Im Weiteren könne man nur von einer Ehrverletzung sprechen, wenn eine relativ kleine, genau definierbare Personengruppe betroffen sei. Da sich die Antirassismusnorm nur auf Rasse, Hautfarbe oder Nationalität beziehe, könne diese auch nicht hinzugezogen werden.