| DIE ANZEIGEN WERDEN KONTROLLIERT! HALT DICH AN UNSERE REGELN. ALLES ANDERE WIRD NICHT FREIGEGEBEN! | |
ANZEIGEN: WAS NICHT ERLAUBT IST WIR GEBEN ANZEIGEN MIT DIESEM INHALT NICHT FREI, OHNE RÜCKSPRACHE.
Alle Anzeigen werden erst nach Kontrolle freigegeben, innerhalb von rund 24 Stunden, ausser am Wochenende. |
Web User: Bundesgericht hat kein EinsehenIn Sachen Kontakt-Anzeigen auf schwulen Sites hat das Bundesgericht die harte Gangart der Zürcher Strafverfolgungsbehörden bestätigt. Pics mit erigiertem Glied und sonstigen pornographischen Darstellungen können nur dort ins Netz gestellt werden, wo der Zugang von sexuell Unmündigen wirksam ausgeschlossen ist (Urteil vom 3. Juni 2005).Insbesondere sagte das Bundesgericht:
Der Weiterzug des Falles ans Bundesgericht ist durch einen
PINK CROSS-Spendenaufruf mitfinaziert worden. Leider bringt er uns
nicht die erhoffte Entspannung an der Web-Front, aber immerhin
Klarheit. Wer sich sicher im Web bewegen will, informiert sich auf
unserer
Rechtsseite. Immerhin haben wegen dieses Weiterzugs sich die
Untersuchungsbehörden eigene Gedanken zu diesen Fragen gemacht und
einige Verfahren ohne Warten auf das Bundesgericht eingestellt. |